Leistungen

Gartenpflege

Wir erledigen Ihre kleinen und großen Gartenarbeiten und haben die nötigen Gerätschaften, um Ihren Garten nach Ihren Wünschen zu pflegen oder in eine neue grüne Oase zu verwandeln.

 

Arbeiten

  • Grabpflege
  • Rasenneuanlage, -schnitt und Pflege
  • Heckenschneiden
  • Häckselarbeiten
  • Baumschnitt und Fällungen
  • Minibaggerarbeiten
  • Hubsteigerarbeiten
  • Pflanzen von Stauden, Sträuchern, Bäumen
  • Entsorgung des Grünschnitts
  • und noch vieles mehr...


Schädlingsbekämpfung

Haus und Garten werden nicht nur von uns Menschen bewohnt. Allzuoft haben wir unliebsame Untermieter, die uns das Leben schwer machen können. Manche sind harmlos, andere können Krankheiten übertragen und unsere Gesundheit gefährden. Wieder andere unterliegen dem Artenschutzgesetz und sind in anderer Umgebung besser aufgehoben, dann müssen sie umgesiedelt werden.

Arbeiten

  • Ratten- und Mäusebekämpfung
  • Hygieneschädlinge (Schaben, Dörrobstmotte, etc.)
  • Vorratsschädlinge (Ratten, Mäuse, Motten, etc.)
  • Lästlingen (Silberfischchen, Spinnen, etc.)
  • Bettwanzen-Monitoring
  • Wespenbekämpfung
  • Mardervergrämung
  • Taubenvergrämung
  • Waschbärvergrämung
  • Bisamrattenfang
  • Hornissen Umsiedlungen
  • Pflanzenschutz für Privatgärten


Hausmeisterservice

Als einmalige Dienstleistung oder als Dauerservice im von Ihnen gewünschten Rhythmus, die Aufgaben eines mobilen Hausmeisters sind sehr vielfältig und werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

 

Arbeiten

  • Kehren von Wegen und Zufahrten
  • Reinigen von Parkplatz- und Außenanlagen
  • Müllbehälter zu Abfahrtsterminen bereitstellen
  • Reinigen von Dachrinnen
  • Haushaltsauflösungen
  • Entrümpelungen
  • Desinfektion von Messie-Wohnungen
  • und noch vieles mehr...


Reparaturen

Immer wieder einmal fallen ‚Kleinigkeiten‘ an, auch hier sind wir für Sie da!

Arbeiten

  • Gartenzaun reparieren
  • Wege begradigen und Platten neu setzen
  • Wegbeleuchtung instand setzen
  • Bilder aufhängen
  • Leuchtmittel austauschen
  • und noch vieles mehr...


Winterdienst

In der kalten Jahreszeit rüsten wir unseren Traktor für den Winter-Räumdienst um. Bei Schneefall, Matsch und Glatteis übernehmen wir für Sie Räum- und Streudienste.

Arbeiten

  • Räum- und Streudienst

 

 

 

 


Gartenarbeit von der Steuer absetzen?

BIS ZU 5.200 EURO LEGAL VON DER STEUER ABSETZEN. SO GEHT ES RICHTIG!

Eigenheimbesitzer und Mieter, die zum Beispiel Gartenarbeiten in Auftrag gegeben haben, können diese steuerlich geltend machen. Vermieter machen die Ausgaben als Werbungskosten geltend (auch bei Gartenarbeiten an Ferienhäusern). Es gibt zwei wichtige Bedingungen, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen:

1. Das zum Garten gehörende Haus muss vom Besitzer selbst bewohnt werden. Auch Ferienhäuser und Schrebergärten, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, schließt die Regelung mit ein. 

2. Die Gartenarbeiten dürfen nicht mit dem Neubau eines Hauses zusammenfallen. Ein Wintergarten, der im Zuge eines Neubaus entsteht, kann steuerlich nicht abgesetzt werden.

HANDWERKSLEISTUNG ODER HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG

In der Steuererklärung muss zwischen einer Handwerksleistung und einer haushaltsnahen Dienstleistung unterschieden werden.

A) HANDWERKSLEISTUNGEN

Einmalige Arbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, Erdaufschüttungen, eine Brunnenbohrung oder der Bau einer Terrasse. 

Pro Jahr dürfen maximal 20 Prozent von 6.000 Euro abgesetzt werden dürfen, also insgesamt 1.200 Euro (Grundlage §35a, Abs. 3 EStG). Wenn Sie ein Unternehmen engagieren, das entsprechende Arbeiten für Sie ausführt, müssen Sie darauf achten, dass es ordentlich gemeldet ist.

B) HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Für ständig anfallende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten wie Rasenmähen, Schädlingsbekämpfung und Heckenschneiden können Sie 20 Prozent von maximal 20.000 Euro von der Steuer absetzen. Dies entspricht 4.000 Euro. Ziehen Sie die Beträge einfach direkt von Ihrer Steuerschuld ab.

WORAUF SIE ACHTEN MÜSSEN

Wenn die Kosten nicht auf dem eigenen Grundstück anfallen, wie beispielsweise beim Winterdienst auf der Anliegerstraße, dürfen diese nicht geltend gemacht werden. Außerdem wirken Materialkosten wie gekaufte Pflanzen oder Verwaltungsgebühren sowie die Kosten für Entsorgung und Gutachtertätigkeiten nicht steuermindernd. 

Bewahren Sie Rechnungen mindestens zwei Jahre auf und achten Sie auf die ausgewiesene gesetzliche Mehrwertsteuer. Begleichen Sie abzugsfähige Rechnungen bei größeren Summen immer per Banküberweisung. Nur so lässt sich der Geldfluss rechtssicher dokumentieren, falls das Finanzamt nachfragt. Bei Summen bis 100 Euro reicht in der Regel eine Quittung aus.

Quelle: Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz, „Mein schöner Garten“. Wir geben keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.